Eine Schülerin der Jahrgangsstufe 9 möchte sehr gerne an der Skifreizeit im Bayerischen Wald teilnehmen. Ihre allein erziehende Mutter arbeitet als Teilzeitkraft in einem Supermarkt und kann die 260 Euro Eigenbeteiligung nicht aufbringen. Der Klassenlehrer spricht mit dem „Verein der Freunde und Förderer der Carl-Strehl-Schule“. Der Vorstand bewilligt eine Unterstützung in Höhe des Höchstfördersatzes von 175 €.
Eine blinde Oberstufen-Schülerin, zusätzlich körperbehindert und deshalb nicht in der Lage, ihre Klausuren per Schreibmaschine oder Computer anzufertigen, erhält von der Schule eine Spezialtastatur sowie einen speziell für sie angepassten Spracheingabeplatz. Der Förderverein bezuschusst die Materialkosten mit 500€

Förderung in sozialen Härtefällen
-Fahrten und Projekte